Zusatzversicherung kündigen — Fristen & Vorlage
Die Kündigung der Zusatzversicherung folgt anderen Regeln als die Grundversicherung. Während die OKP dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) unterliegt, fallen Zusatzversicherungen unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das bedeutet: Jeder Versicherer legt seine eigenen Kündigungsfristen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest. Auf dieser Seite erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, und finden eine Mustervorlage zum Kopieren.
Grundversicherung und Zusatzversicherung: Zwei getrennte Verträge
OKP (Grundversicherung) und VVG (Zusatzversicherung) sind rechtlich unabhängig. Sie können die Grundversicherung wechseln, ohne die Zusatzversicherung zu kündigen — und umgekehrt. Für die Kündigung der Grundversicherung gelten andere Fristen und Formvorschriften.
VVG-Zusatzversicherung: Die wichtigsten Unterschiede
Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung gibt es bei der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht. Die neue Kasse darf Ihren Antrag ablehnen, eine Gesundheitsprüfung verlangen oder Leistungsvorbehalte bei bestehenden Erkrankungen anbringen. Deshalb gilt: Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung der neuen Kasse in Händen halten.
Weitere Unterschiede im Überblick:
- Fristen: Nicht einheitlich geregelt, sondern individuell in den AVB festgelegt
- Formvorschrift: Je nach Versicherer ist auch eine Kündigung per E-Mail möglich
- Vertragsdauer: Manche Policen haben eine Mindestlaufzeit von 3 oder 5 Jahren
- Prämienanpassung: Die Kasse darf die Prämie jährlich anpassen — mit Sonderkündigungsrecht für Versicherte
VVG-Kündigungsfristen per Versicherungstyp
Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Zusatzversicherungstypen und ihre typischen Kündigungsfristen. Beachten Sie: Die exakte Frist steht in Ihren AVB und kann von Versicherer zu Versicherer abweichen.
| Zusatzversicherung | Typische Kündigungsfrist | Vertragsende | Kündigung einreichen bis |
|---|---|---|---|
| Ambulante Zusatzversicherung (Alternativmedizin, Brille, Ausland) | 3 Monate | 31. Dezember | 30. September |
| Zahnversicherung | 3 Monate | 31. Dezember | 30. September |
| Spitalzusatz halbprivat | 3–6 Monate | 31. Dezember | 30. Juni bis 30. September |
| Spitalzusatz privat (Einzelzimmer) | 3–6 Monate | 31. Dezember | 30. Juni bis 30. September |
| Spital weltweit | 6 Monate | 31. Dezember | 30. Juni |
| Reiseversicherung | 1–3 Monate | 31. Dezember | 30. September bis 30. November |
| Rechtsschutz Gesundheit | 3 Monate | 31. Dezember | 30. September |
Wichtig: Manche Versicherer erlauben die Kündigung nur zum Jahresende, andere auch per 30. Juni. Prüfen Sie Ihre AVB oder rufen Sie bei Ihrem Versicherer an. Die Kündigungsfristen der Grundversicherung sind davon unabhängig.
Kündigungsvorlage für die Zusatzversicherung
Die folgende Vorlage können Sie für die Kündigung Ihrer VVG-Zusatzversicherung verwenden. Passen Sie die Platzhalter an Ihre Daten an. Im Unterschied zur Grundversicherung akzeptieren manche Versicherer auch eine Kündigung per E-Mail — prüfen Sie dies in Ihren AVB.
[Ihr Vorname und Nachname]
[Ihre Strasse und Hausnummer]
[PLZ Ort][Name der Versicherung]
Abteilung Zusatzversicherungen
[Strasse/Postfach]
[PLZ Ort][Ort], [Datum]
Betreff: Kündigung meiner Zusatzversicherung (VVG)
Policennummer: [Ihre Policennummer]
Versicherungstyp: [z.B. ambulante Zusatzversicherung, Spitalzusatz halbprivat]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben genannte Zusatzversicherung (VVG-Police) fristgerecht per 31. Dezember 2026.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich an meine oben genannte Adresse.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen beim selben Anbieter haben (z.B. ambulant + Spitalzusatz), können Sie diese in einem einzigen Schreiben kündigen. Listen Sie dann alle Policennummern und Versicherungstypen auf.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Erhöht Ihr Versicherer die Prämie der Zusatzversicherung, steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Die genauen Bedingungen regeln Ihre AVB, typischerweise gilt:
- Sie haben 30 Tage nach Erhalt der Prämienerhöhungsmitteilung Zeit, die Kündigung einzureichen
- Die Kündigung wird per Änderungstermin (meist 1. Januar) wirksam
- Das Sonderkündigungsrecht gilt auch innerhalb einer Mindestvertragsdauer
Prüfen Sie das Schreiben Ihrer Kasse genau: Die Prämienerhöhungsmitteilung muss den Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht enthalten. Falls dieser Hinweis fehlt, beginnt die 30-Tage-Frist erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie nachweislich davon erfahren haben.
Tipps vor der Kündigung der Zusatzversicherung
- Neue Aufnahme sichern: Beantragen Sie die Zusatzversicherung bei der neuen Kasse bevor Sie die alte kündigen. Ohne Aufnahmepflicht kann eine Ablehnung drohen.
- Gesundheitsfragebogen ausfüllen: Die neue Kasse wird einen Gesundheitsfragebogen verlangen. Füllen Sie diesen ehrlich aus — falsche Angaben können zur Anfechtung des Vertrags führen.
- Vorbehalte prüfen: Akzeptiert die neue Kasse Sie nur mit Vorbehalten (Leistungsausschlüssen), überlegen Sie genau, ob der Wechsel sinnvoll ist.
- Wartefristen beachten: Manche Zusatzversicherungen kennen Wartefristen von 3 bis 24 Monaten. In dieser Zeit erhalten Sie keine Leistungen — obwohl Sie Prämien bezahlen.
- Gesamtkosten vergleichen: Vergleichen Sie nicht nur die Prämie, sondern auch Leistungsumfang, Selbstbehalte und Höchstlimiten. Ein günstigerer Anbieter ist nicht immer der bessere.
Besonders bei älteren Versicherten
Wenn Sie über 55 Jahre alt sind und/oder Vorerkrankungen haben, sollten Sie die Zusatzversicherung nur mit grosser Vorsicht kündigen. Eine spätere Neuaufnahme kann deutlich teurer sein oder ganz abgelehnt werden. Die Grundversicherung können Sie dagegen jederzeit problemlos kündigen und wechseln.
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Jetzt vergleichenHäufig gestellte Fragen zur Zusatzversicherung
Ja. Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) sind rechtlich getrennte Verträge. Sie können die Zusatzversicherung unabhängig kündigen. Viele Versicherte wechseln nur die OKP und behalten die Zusatzversicherung beim bisherigen Anbieter.
Nein. Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht keine Aufnahmepflicht. Die neue Kasse darf Ihren Antrag ablehnen, Gesundheitsprüfungen verlangen oder Vorbehalte anbringen. Sichern Sie sich die Aufnahme bei der neuen Kasse, bevor Sie kündigen.
KVG-Zusatzversicherungen unterliegen dem Krankenversicherungsgesetz. VVG-Zusatzversicherungen (z.B. Zahnversicherung, Alternativmedizin, Einzelzimmer) fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz. Die meisten Zusatzversicherungen sind VVG-Policen — die Kündigungsfristen richten sich dann nach den AVB.
Ja. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Meistens können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung per Änderungstermin kündigen. Die genauen Bedingungen stehen in Ihren AVB.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie die Leistungen selten nutzen, kann die Kündigung mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen. Bedenken Sie aber: Eine spätere Neuaufnahme kann bei Vorerkrankungen schwierig oder teurer sein. Lesen Sie unseren Wechsel-Guide für weitere Hinweise.